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   LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - L 5 AS 399/10   

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https://dejure.org/2013,45071
LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - L 5 AS 399/10 (https://dejure.org/2013,45071)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.08.2013 - L 5 AS 399/10 (https://dejure.org/2013,45071)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. August 2013 - L 5 AS 399/10 (https://dejure.org/2013,45071)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 22 Abs 1 S 4 SGB 2, § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 394 BGB, § 388 S 1 BGB, § 389 BGB
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Minderung der Unterkunftskosten um Guthaben aus Betriebskostenabrechnung - teils rechtswidrige Aufrechnung des Guthabens mit Mietschulden durch Vermieter - Unzumutbarkeit der Geltendmachung der Rechtswidrigkeit durch ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Anrechenbarkeit eines Guthabens aus einer Betriebskostenabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Anrechenbarkeit eines Guthabens aus einer Betriebskostenabrechnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Guthaben aus Betriebskostenabrechnung kann bei Aufrechnung des Vermieters nicht auf KdU-Bedarf anzurechnen sein

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 132/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - L 5 AS 399/10
    Der Höhe nach ist die Prüfung darauf begrenzt, ob der Beklagte berechtigt war, diese Leistungen aufzuheben (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 16. Mai 2012, B 4 AS 132/11 R, Rn. 14, Juris).

    Auch für Rückerstattungen von Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen ist nicht von dieser Maßgeblichkeit des tatsächlichen Zuflusses als Differenzierungskriterium zwischen Einkommen und Vermögen abzuweichen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2012, a.a.O., Rn. 16, Juris).

    Es ist nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber insoweit vom Einkommensbegriff des § 11 SGB II abweichen und Einkommen nur dann berücksichtigen wollte, wenn der Vermieter oder der Leistungsberechtigte dieses Guthaben auch für einen bestimmten Zweck tatsächlich verwenden (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2012, a.a.O., Rn. 18).

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - L 5 AS 399/10
    Maßgebend ist allein der Zufluss des Guthabensbetrages als Einkommen während des Leistungsbezuges, nicht der Leistungsgrund (vgl. zur Steuerrückerstattung BSG, Urteil vom 30. September 2008, B 4 AS 29/07 R, Rn. 18, Juris; zur Abfindung BSG, Urteil vom 3. März 2009, B 4 AS 47/08 R, Rn. 15, Juris).

    Diese Handlungsweise steht einer Anrechnung von Einkommen nach gefestigter Rechtsprechung des BSG (vgl. nur BSG, Urteil vom Urteil vom 30. September 2008, a.a.O., Rn. 19, Juris) nicht entgegen.

  • BGH, 20.06.2013 - IX ZR 310/12

    Pfändbarkeit des Erstattungsanspruchs des Arbeitslosengeld II beziehenden

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - L 5 AS 399/10
    Die im Begleitschreiben zur Betriebskostenabrechnung vom 22. August 2006 erklärte Aufrechnung ist zwar nach heutiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) rechtswidrig und hatte das nicht Erlöschen der Forderung der Klägerin gegen den Vermieter in dieser Höhe zur Folge (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013, IX ZR 310/12, Rn. 8, Juris).

    Das Betriebskostenguthaben unterliegt jedoch nach § 394 BGB nicht der Pfändung, mithin ist eine Aufrechnung grundsätzlich nicht möglich (vgl. BSG, Urteil vom 16. Oktober 2012, B 14 AS 188/11 R, Rn. 19, im Anschluss daran BGH, Urteil vom 20. Juni 2013, a.a.O., beide zitiert nach Juris).

  • BSG, 16.10.2012 - B 14 AS 188/11 R

    Arbeitslosengeld II - Minderung der Unterkunfts- und Heizkosten durch Rückzahlung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - L 5 AS 399/10
    Das Betriebskostenguthaben unterliegt jedoch nach § 394 BGB nicht der Pfändung, mithin ist eine Aufrechnung grundsätzlich nicht möglich (vgl. BSG, Urteil vom 16. Oktober 2012, B 14 AS 188/11 R, Rn. 19, im Anschluss daran BGH, Urteil vom 20. Juni 2013, a.a.O., beide zitiert nach Juris).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - L 5 AS 399/10
    Nach den Grundsätzen, die das BSG zur Staffelmietvereinbarung aufgestellt hat (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009, B 4 AS 8/09 R, Rn. 18, Juris), mindert mithin das zur Aufrechnung gestellte Guthaben in Höhe von 81, 95 EUR nicht den KdU-Anspruch, da der Klägerin das Guthaben tatsächlich als bereites Mittel nicht zur Verfügung stand.
  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 59/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - L 5 AS 399/10
    Allerdings ist, wenn - wie hier - ein vollständiger oder teilweiser Eingriff in die Bestandskraft der in einer bestimmten Höhe bewilligten SGB II-Leistung erfolgt, dessen Berechtigung grundsätzlich unter Einbeziehung der weiteren, den Grund und die Höhe der bereits bewilligten Leistungen betreffenden Berechnungsfaktoren (unter Berücksichtigung des § 44 SGB X) zu prüfen, soweit Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit ersichtlich oder vorgetragen sind (vgl. BSG, Urteil vom 28. März 2013, B 4 AS 59/12 R, Rn. 28, Juris).
  • AG Brandenburg, 25.04.2012 - 31 C 175/10

    Kautionsrückforderung: Ist insolventer Mieter prozessführungsbefugt?

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - L 5 AS 399/10
    Zum damaligen Zeitpunkt war in Literatur und Rechtsprechung umstritten, ob das Betriebskostenguthaben, das ein Alg II-Empfänger erwirtschaftet hatte, der Pfändung unterlag (vgl. Amtsgericht Brandenburg, Urteil vom 25. April 2012, 31 C 175/10, Rn. 56 m.w.N.).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - L 5 AS 399/10
    Diese besteht selbst dann, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des Verwaltungsakts, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlangen zurückgegriffen werden muss (BSG, Urteil vom 29. November 2012, B 14 AS 6/12 R, Rn. 26, Juris).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - L 5 AS 399/10
    Sie sind insbesondere hinreichend bestimmt nach § 33 SGB X. Das Bestimmtheitserfordernis als materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung verlangt, dass der Verfügungssatz eines Verwaltungsaktes nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzt, sein Verhalten daran auszurichten (BSG, Urteil vom 7. Juli 2011, B 14 AS 153/10 R, Rn. 31, Juris).
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 47/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - L 5 AS 399/10
    Maßgebend ist allein der Zufluss des Guthabensbetrages als Einkommen während des Leistungsbezuges, nicht der Leistungsgrund (vgl. zur Steuerrückerstattung BSG, Urteil vom 30. September 2008, B 4 AS 29/07 R, Rn. 18, Juris; zur Abfindung BSG, Urteil vom 3. März 2009, B 4 AS 47/08 R, Rn. 15, Juris).
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